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Ich will kein Arbeitszeugnis

Kürzlich über einen Beitrag gestolpert, bei dem jemand um Hilfe bei seinem Arbeitszeugnis bittet.

Beim ersten Lesen dachte ich, na, was ist schon dabei? Hat seinen Job offensichtlich gemacht, klingt doch ganz gut.

ABER

Die ganze Diskussion darunter dreht sich nun darum, dass es wohl das schlechteste Zeugnis ist, das einige der wohl durchaus erfahrenen Kommentatoren je gesehen haben. Das ist es dann wohl auch.

Formulierungen wie „zeigte Interesse“ oder „überwiegend selbstständig“ oder „Fähigkeiten, die er im Allgemeinen einsetzte“ oder „erfasste er nach entsprechender Anleitung“ usw. deuten wohl auf echt miese Bewertungen im Schulnotenbereich 4 bis gar zur 6 hin: ungenügend.

Sogleich werden Tipps gegeben. Die Note sei ja schließlich nicht gerechtfertigt. Kann ja gar nicht. Mit einem Anwalt würde man immer mindestens eine 3 herausholen können. Zumal es ja offensichtlich Rassismus ist, schließlich könnte ja ein Migrationshintergrund vorliegen. Da liegt das auf der Hand, nicht wahr? Schließlich handelt es sich ja um Öffentlichen Dienst, den alten, weißen Männer dort kann man das alles jederzeit unterstellen.

Niemand, wirklich niemand zieht überhaupt nur in Erwägung, dass die Note eventuell vielleicht auch einfach gerechtfertigt sein könnte!

Vorher werden die eigenen Vorurteile befriedigt! Nicht nur die Behauptung: „In ÖD sind oft alteingesessene Leute die Vorurteile haben.“ ist ein klares Vorurteil. Schon alleine ohne Kenntnisse der realen Lage davon auszugehen, dass die Note nicht gerechtfertigt ist, ist ein klares Vorurteil.

Zum Glück ist das ganze System sowieso „broken by design“.

Per Gesetz muss alles gut klingen. Weil aber nicht alles gut sein kann, versteckt man schlechte Wertungen in gut klingenden Formulierungen. Und weil eine schlechte Note nicht nachvollziehbar und daher keinesfalls offensichtlich sein darf, kann es schlicht - per Design - nicht fehlerfrei interpretierbar sein. Kann es gar nicht, denn dann wäre es ja wieder angreifbar.

Die Formulierungen wandeln sich daher permanent und bieten jede Menge Spielraum und niemand – wirklich niemand und somit auch keiner der Personaler – kann mit Sicherheit eine fehlerfreie Interpretation in echte Schulnoten vornehmen.

Kann „stets bemüht“ die schlechteste Note sein, wenn sich jemand noch nicht einmal „stets” bemühen kann? Kann „mit vollster Zufriedenheit“ wirklich eine gute Note sein, wenn es darüber „stets zu vollster Zufriedenheit“ oder gar „ohne Ausnahme mit vollster Zufriedenheit“ gibt? Dann kann die vollste Zufriedenheit offensichtlich höchstens eine drei sein. Und wenn wir noch mehr höherwertige Noten finden, dann ist es am Ende nicht einmal „ausreichend”. Sicher ist nur, wer etwas nur zur „vollen Zufriedenheit” liefert, der kann sich mit diesem katastrophal schlechten Zeugnis nur noch aufhängen.

Das Wort „voll“ ist dabei eigentlich ein Absolutadjektiv. Wenn etwas „komplett gefüllt“ ist, lässt es sich nicht weiter füllen. Voll ist voll. Voller gibt es nicht. Per Definition lässt sich volle Zufriedenheit nicht mehr steigern - es gibt gar keine vollste Zufriedenheit. Per Definition liegt bei etwas, das „volle Zufriedenheit“ bietet, der Zustand der Zufriedenheit stets an.

Was hier gemacht wird, zerstört somit die Sprache. Natürlich ist das nicht die einzigste Möglichkeit, Sprache zu verhunzen, nicht einmal eine der bestesten und sowieso keinesfalls die einzigste. Schließlich gibt es noch Gendern. Aber falsch ist es dennoch. Wenn das, was bei Arbeitszeugnissen gemacht wird, sprachlich korrekt sein soll, kann ich jedenfalls meinem Kind schlecht sagen, dass es einen Fehler macht, wenn es von dem bestesten Tag aller Zeiten spricht. Nein, ich muss mich enttäuscht zeigen, denn es ist ja nicht der stets besteste Tag aller Zeiten!

Was für eine verrückte Welt man da erschaffen hat…

Ich würde dabei gerne mal folgendes Experiment vorschlagen:

Man gebe einem Personaler ein in Schulnoten verfasstes Zeugnis, mit der Aufgabe, dieses in ein gültiges und den allseits bekannten Personaler-Normen entsprechendes Arbeitszeugnis zu übersetzen.

Dann gebe man dieses Zeugnis einem anderen Personaler, mit der Aufgabe, es wieder in Schulnoten zu übersetzen.

Und das am besten als Studie mit einer ganzen Auswahl an unterschiedlichen Arbeitszeugnissen und unter möglichst vielen völlig unterschiedlichen und möglichst unabhängigen Personalern.

Mich würde es nicht wundern, wenn das Ergebnis ist, dass Eingabe und Ausgabe eher selten übereinstimmen, wenn überhaupt.

Wichtiger aber die Frage:

Was will man eigentlich erreichen?

Die gesetzliche Vorgabe, dass ein Zeugnis nur wohlklingend formuliert sein darf, ist schlicht Schwachsinn, denn es missachtet den Zweck eines Zeugnisses völlig und ignoriert den Bedarf, eben gerechtfertigterweise auch negative Noten ausstellen zu können. Denn das gibt es klar und deutlich. Sonst würde man jetzt nicht genau solche Wertungen in positiv klingenden Formulierungen verstecken!

Es gibt immer negative Wertungen und eben daher auch in diesem aktuellen System nicht ohne Grund negative Wertungen.

Wenn hier von den eingeweihten sogleich gesehen wird, dass das Zeugnis offensichtlich Noten zwischen 4-6 enthält, also extrem schlechte Wertungen, dann ist der Effekt, den die gesetzliche Regelung hat, ziemlich offensichtlich nicht das erwünschte. Was an der Stelle erreicht wird ist schlicht, dass Wertungen höchstens noch vor denen versteckt werden, um die es an der Stelle eigentlich geht. Mithin: Die gesetzliche Regelung erreicht das genaue Gegenteil von dem, was sie vorgibt zu erreichen. Die Note, die man denen, die sich das Gesetz ausgedacht haben, geben kann, ist somit die schlechteste, die es geben kann: eine klare 6. Ob diese sich nun besser fühlen, wenn man das mit „sie haben sich bemüht“ bewertet, statt klar und deutlich mit „ungenügend“ zu werten und ein „setzen - 6“ auszusprechen? Offensichtlich ja. Der Gesetzgeber hat sich hier bemüht.

Das ist wie schon in der Politik selber. Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht: Wenn es kein Rechts mehr geben darf und alle links sind, dann ist dasjenige Links etwas rechts der Linksextremen halt schon zu weit rechts.

Oder die gute, alte Euphemismus-Tretmühle: Da „Ausländer“ irgendwann zu negativ konnotiert war, erfand man „Menschen mit Migrationshintergrund“. Nun ist wohl auch das wieder stigmatisiert und so soll man nun wohl „Person mit Einwanderungsgeschichte“ benutzen. Dabei wird sich dadurch nichts ändern. So lang die so bezeichnete Personengruppe selber nicht anders wahrgenommen wird, wird eine entsprechende Konnotierung doch automatisch jedem neuen Begriff folgen.

Martin Luther King hat sich noch selbst als Negro bezeichnet. Dafür würde man heute wohl gelyncht. Seit dem gab es einen Wandel mit unzähligen Begriffen. Ich hab da nun gar keine Ahnung mehr, was jetzt aktuell zu verwenden ist und müsste das erst nachschlagen. Denn wenn ich rate und irgend etwas verwende, wird sich daraufhin mit höchster Wahrscheinlichkeit irgend jemanden beleidigt fühlen. Mindestens mal jemand, der gar nicht zu der Gruppe gehört, aber für diese entscheidet; mindestens mal irgend eine besonders woke, weiße Frau (m/w/d).

Wo ein Bedarf ist, gibt es halt kreative Lösungen. Und so wie in Sprache und Politik wird unter Personalern das Spiel weiter gespielt, egal wie groß die Gefahr von Missinterpretationen noch werden wird: Die in der Blase meinen, die Deutungshoheit zu besitzen und sehen sich erhaben über den anderen, Unwissenden. Und wenn halt niemand herkommt und das korrigiert und daher die eigene Interpretation die einzig wahre bleibt, so lang wird darin auch unter den erlauchten auch keinerlei Problem gesehen. Ist doch alles klar, schließlich geht beides prima:

Sofern sich beide nie begegnen und aussprechen, können sie noch so sehr daneben liegen, das spielt einfach keine Rolle. Ob man daraufhin den besseren Bewerber ablehnt und schlechteren einstellt, wird man sowieso nie erfahren. Und ob derjenige, dessen Zeugnis man ließt, eigentlich viel viel viel schlechter bewertet werden würde, wenn nicht dessen Anwalt eine wirklich wohlklingendes Zeugnis erstritten hat, das sowieso nicht.

Mir jedenfalls ist das so derbe suspekt, dass ich auf Arbeitszeugnisse in der aktuellen Form schlicht gar nichts gebe. Das stets vollste gar Nichts aller Zeiten.

Der Irrtum schlechthin

Es kommt aber noch besser. Was sind denn nun die konkreten Regeln zum Aufbau eines Arbeitszeugnisses? Was steht eigentlich im Gesetz? Es wird allenthalben darauf verwiesen, dass ein Zeugnis wohlwollend sein muss. Es darf daher keine schlechte Note enthalten und nichts Negatives nennen. Begründet wird dies zumeist mit § 109 der Gewerbeordnung (GewO) und § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie entsprechenden Urteilen aus der Rechtsprechung, die sich bspw. auf Urteil BGH 26.11.1963 - VI ZR 221/62 beziehen. Insbesondere aus letzterem soll demnach klar hervorgehen, dass ein Zeugnis wohlwollend klingen muss, so heißt es allenthalben. Schließlich steht das genau so doch gar wortwörtlich in besagtem Urteil des BGH von 1963 drin: „Das Zeugnis soll von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres fortkommen nicht unnötig erschweren“ (Seite 6) - das Urteil wird dabei gegen den alten Arbeitgeber und somit gegen denjenigen, der das Zeugnis verfasst hat, getroffen. Das Urteil lautet, dass das Zeugnis fehlerhaft sei. Demnach muss es wohl für den Arbeitgeber sprechen, dem das Zeugnis galt.

Soweit so gut, oder? Denkste!

Real ist es recht exakt gegenteilig als allenthalben behauptet wird. So muss ein Zeugnis nach obigen Gesetzen „klar und verständlich formuliert sein“. Das heißt insbesondere, dass darin kein etwaiger Code vorkommen darf, der dem Empfänger etwas anderes als die offensichtliche Information übermittelt. Genau das wird aber eben gerade in der aktuellen Form typischer Arbeitszeugnisse gemacht, wenn alles wohlwollend und gut klingt, egal wie katastrophal das Urteil des Arbeitgebers doch eigentlich ausfällt.

„Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen“ – genau das aber passiert, wenn man die allgegenwärtigen Codes in Arbeitszeugnissen verwendet. Die aktuelle Form von Arbeitszeugnissen steht also klar und deutlich dem Gesetz entgegen!

Dem Gesetz nach muss eine wohlklingende Aussage im Zeugnis auch wohlwollend gemeint sein und wenn eine schlechtere Note vergeben werden soll, dann muss dies auch ganz klar und deutlich genau so formuliert sein. Alles andere ist eben nicht klar und verständlich formuliert und daher nicht gesetzeskonform!

Und auch das Urteil des BGH zeigt real etwas ganz anderes als es allenthalben angeführt wird. Es handelt sich um eine Revision, die der alte Arbeitgeber angestrebt hatte. Er hatte ein wohlklingendes Zeugnis ausgestellt und damit den neuen Arbeitgeber betrogen, indem damit negative Eigenschaften des Arbeitnehmers, dem das Zeugnis galt, unterschlagen wurden. Das Urteil des BGH bestätigt hier in einer Revision das Urteil der niederen Instanzen, dass der alte Arbeitgeber schuldhaft ein zu wohlwollendes Zeugnis ausgestellt hat, das eine Wahrheit verschweigt. Das Urteil lautet, dass im Zeugnis der negative Fakt hätte erwähnt werden müssen, dass der entlassene Arbeitnehmer Gelder veruntreut hat. Geklagt hatte hierbei der neue Arbeitgeber, bei dem besagter Arbeitnehmer ebenfalls erneut Gelder veruntreut hat. Was dieser eben dort nur konnte, da der neue Arbeitgeber von besagtem Umstand nichts wusste, weil dies im Zeugnis verschwiegen wurde.

Auch hatte der alte Arbeitgeber darin behauptet, jede dem Arbeitnehmer übertragene Aufgabe hätte dieser „zur Zufriedenheit“ erledigt, was das Gericht als Falschaussage gewertet hat, da er ja eben entlassen wurde, weil der Arbeitnehmer gerade eben nicht alle Arbeiten zur Zufriedenheit erledigt hat. Weder zur stets vollsten Zufriedenheit, nicht zur vollsten Zufriedenheit, nicht einmal zur vollen? Diese Formulierung, die heute nach typischer Sprachregelung für Arbeitszeugnisse damit so schlecht wäre, dass man sie weg klagen kann, war dem Gericht damals nicht schlecht genug!

Das Zeugnis war auch an dieser Stelle zu wohlwollend und somit fällt der BGH hier das Urteil, die überwiegend wohlwollenden Formulierungen sind falsch gewählt. Das exakte Gegenteil von dem, wofür dieses Urteil nun herangezogen wird!

Hintergrund ist auch, dass es im Urteil eben nicht nur wie oben zitiert heißt, sondern der Absatz noch weiter geht: „das Zeugnis soll von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres fortkommen nicht unnötig erschweren […]. Diese Rücksichtnahme muß aber dort ihre Schranken finden, wo sich das Interesse des künftigen Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit der Grundlagen für die Beurteilung des Arbeitssuchenden ohne weiteres aufdrängt und das Schweigen des Zeugnisses in der einen oder anderen Richtung, insbesondere das Verschweigen bestimmter für die Führung im Dienste bedeutsamer Vorkommnisse die Wahrheit des für die Beurteilung des Arbeitnehmers im ganzen wesentlichen Gesamtbildes beeinflußt […]. Keinesfalls darf der Arbeitgeber in dem Wunsche, dem Arbeitnehmer behilflich zu sein, wahrheitswidrige Angaben in das Zeugnis aufnehmen.“

Das ist das exakte Gegenteil von der aktuell gelebten Praxis, Zeugnisse entgegen des realen Verhaltens beliebiger Arbeitnehmer dennoch wohlklingen lassen zu müssen oder diese gar – egal wie gut oder eben schlecht sich der Arbeitnehmer tatsächlich verhalten hat – mindestens auf eine bestimmte Note heben zu müssen. Das genaue Gegenteil geht aus den genannten Gesetzen und Urteilen hervor!