Abtreibung
Zur Aktion „Mein Körper, meine Entscheidung“ - in der Menschen fordern, dass eine schwangere Mutter alleine und frei nach eigenem Gutdünken entscheiden können soll, ob sie ein Kind abtreibt, ohne dass hierbei Wunsch oder Bedarf von Kind und Vater berücksichtigt werden.
Es wird an der Stelle gefordert, dass schwangere Frauen alleine über ihren Körper entscheiden können sollen. Die Prämisse „mein Körper“ hat jedoch einen Haken: Der Körper ist im Moment der Schwangerschaft gar nicht ihr alleiniger Körper. Wenn ein anderer, in dem Moment noch ungeborener Mensch in diesem Körper, von dieser Entscheidung der Mutter dermaßen abhängig ist, dass es seinen sicheren Tod bedeutet, wenn sich die Mutter gegen ihr Kind entscheidet, müssen an der Stelle mehr Regeln gelten als dass die Mutter nur für sich selber frei entscheiden darf.
So würde wohl kein Mensch auf die Idee kommen, dass es die freien Entscheidung des einen ist, in einer Seilschaft am Berghang das Seil nach eigenem Gutdünken zu trennen, wenn der Partner gerade daran hängt. Sollte letzterer daraufhin zu Tode kommen, wird man mit absoluter Sicherheit bei demjenigen, der sich ja nur frei nach eigenen Gutdünken für sich entschieden hat, hier ein strafbewehrtes Verhalten vorliegt, das zum Tode eines Menschen geführt hat. Auch würde wohl keiner auf die Idee kommen, dass es absolut gerechtfertigt ist, wenn der Mann sich mit „mein Geld, meine Entscheidung“ einfach aus dem Staub macht, nachdem er ein Leben lang Geld verdient hat und die Frau nicht, weil sie sich bspw. freiwillig um die Erziehung der Kinder gekümmert hat. Es ist nicht sein Geld alleine. Aber eine Mutter soll über das Leben eines existierenden, eines lebenden Nachkommens, insbesondere eben auch dem Nachkommen eines ganz anderen Menschen, entscheiden dürfen.
Dabei hängt die Frau an der Stelle noch weit weniger vom Mann ab als das ungeborene Kind von seiner Mutter und, im Gegensatz zum Kind, ist es gar die freiwillige Entscheidung der Frau, sich überhaupt erst in diese Abhängigkeit zu begeben. Denn gezwungen werden kann hierzu niemand legal. Die absolut überwiegende Zahl Frauen, die schwanger sind und anschließend ein Leben – das ungeborene Kind eben auch des Mannes – töten wollen, hat sich zuvor absolut freiwillig und bewusst dafür entschieden, dieses Leben zu zeugen. Und sei es auch nur, weil sie sich bewusst der Möglichkeit ausgesetzt hat, dieses Leben zu zeugen. Nicht weniger freiwillig und eben als Nebenfolge eines primär anderen Ziels als der Kletterer in der Wand sich nicht bewusst einer Lebensgefahr aussetzen wollte, sondern den Spaß am Klettern suchte oder der Geldverdiener in der Familie nicht bewusst einen großen Teil seiner Arbeit für andere aufbringt, sondern das schlicht Folge des angestrebten Familienglücks ist.
Es kann nicht die Entscheidung der Frau alleine sein, wenn das Leben, das hier entstanden ist, nicht minder Teil des Mannes ist. Ein Kind hat grundsätzlich immer zwei direkte Vorfahren. Wenn diese beide gleichberechtigt sein sollen, darf eine Entscheidung keinesfalls von einem Elternteil alleine getroffen werden. Somit muss der Mann in gleichem Maße über das Leben seiner Nachkommen entscheiden können wie die Frau.
Darf die Frau alleine entscheiden, ist dies eine klare Benachteiligung des Mannes. Das darf es in einer modernen Gesellschaft nicht geben, in der sich insbesondere der Feminismus dafür ausspricht, dass sich mit dem Ziel einer Gleichstellung aller Geschlechter das bevorteilte Geschlecht Regeln zu unterwerfen hat, die dieses benachteiligt, um das Ziel einer Gleichstellung zu erreichen. Wenn der Mann Nachteile zur Gleichstellung der Frau ertragen muss, so wie vom Feminismus an vielen Stellen gefordert, muss auch die Frau an den Stellen, an denen sie klar bevorteilt ist, im Sinne der Gleichstellung entsprechende Nachteile in Kauf nehmen. Auch dies führt klar dazu, dass eine generische Regel vorsehen muss, dass zu einer Entscheidung alle Beteiligten (Mann, Frau, Kind) gleichermaßen berücksichtigt werden müssen, auch und insbesondere dann, wenn das Kind die ersten Monate nur im Körper der Frau aufwachsen kann. Dass im Falle einer Unstimmigkeit somit keinesfalls einer alleine entscheiden darf.
Wenn wir uns dagegen entscheiden und die Regel aussprechen, dass eine der drei Parteien die Folgen ganz alleine entscheiden darf, hat dies viel weitergehende Konsequenzen. So muss es dann auch ganz klar die Regel geben, dass diese ganz alleine haften muss. Die Regel „meine Körper, meine Entscheidung“, wenn also andere ganz klar anerkennen müssen, „dein Körper, deine Entscheidung“, bedeutet ganz klar und deutlich auch: „deine Verantwortung“. Du bist somit für alles, was hieraus folgt, ganz klar allein verantwortlich und haftbar zu machen. Wenn der Mann aus der Entscheidung ausgeschlossen wird, kann er keinesfalls hierfür haftbar gemacht werden. Weder für eine Positiv- wie auch Negativentscheidung. Denn dann ist auch die Positiventscheidung alleine von der Mutter getroffen und von dieser zu verantworten.
Somit sind ganz klar jegliche Regeln, die aus einer etwaigen Vaterschaft folgen, rein auf freiwilliger Basis anzusetzen. Wenn eine Mutter sich frei entscheiden kann, ob sie ein Kind austrägt oder nicht und der Vater hier kein Mitspracherecht hat, kann die Mutter keinesfalls auf diesem Wege frei alleine entscheiden, ob der Vater zu bezahlen hat oder nicht. Ob er dann zahlt oder nicht, ist damit dann seine Entscheidung ganz alleine! Alles andere ist eine klare Diskriminierung des Mannes. Väterdiskriminierung.
Ebenso stellt der Bruch mit dem Ziel einer Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau alle anderen Regeln, die dies zum Ziel haben, in Frage. Wenn wir akzeptieren müssen, dass unterschiedliche körperliche Voraussetzungen zu unterschiedlichen Rechten und unterschiedlicher Stellung führen, müssen wir das auch an anderer Stelle akzeptieren. Somit sind jegliche Regeln, für die der Feminismus gekämpft hat bzw. noch immer kämpft und die den Mann künstlich benachteiligen, damit die Frau in gleichem Maße bspw. in MINT-Berufen, Führungspositionen usw. auftritt, falsch und müssen ebenfalls beseitigt werden. Wenn unterschiedliche körperliche Voraussetzungen zu unterschiedlichen Rechten führen und eine unterschiedliche Stellung zu akzeptieren ist, eine Gleichstellung kein sinnvolles Ziel ist, dann ist es dies auch auf der anderen Seite nicht anders.
Mann kann sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden. Für oder gegen Gleichstellung. Sich jedoch, wie der Feminismus, entgegen aller natürlichen Voraussetzungen das Ziel einer Gleichstellung über alles andere zu stellen und im nächsten Moment genau das Gegenteil zu verlangen, das kann keine Lösung sein. Das ist einseitig, diskriminierend und führt zum Gegenteil einer Gleichberechtigung.
Aus Spaß und Jux und Dollerei menschliches Leben zu töten geht dabei keinesfalls! Wenn man wirklich meint, eine Frau solle alleine entscheiden, abtreiben zu können, muss man dies daher mit dem Kindeswohl begründen. Einen Menschen vor seiner Geburt zu töten, geht nur, wenn es zu seinem Vorteil ist, um ihm Leid im Leben zu ersparen. Beispielsweise wenn die Zeugung im Zusammenhang mit einer Straftat geschah. Es muss dabei absehbar sein, dass das Leben nicht lebenswert sein wird. Liegt keine Straftat vor und die Aussichten für das Kind sind dermaßen schlecht, ist das wiederum ein extrem hartes Urteil der Mutter gegenüber; das härteste, das es überhaupt geben kann. Die wohl schärfste Abwertung schlechthin, die man dieser Frau machen kann: Sie ist – in einer Gesellschaft, die für allerlei Situationen allerlei Hilfen vorsieht, ein extrem ausgefeiltes soziales Netz auch ohne familiären Rückhalt bietet, finanzielle Sicherheit, vom Staat bezahlte Wohnung, etcpp., so dass auch arbeitslose und gar überhaupt nicht arbeitsfähige, egal wie unfähig, prima leben können – nicht in der Lage ein Kind zu versorgen. Jemand, der so sehr nicht in der Lage ist Kindeswohl sicherzustellen, und sei es nur weil das eigene Ego dermaßen über allem steht, zeigt damit auch, in Zukunft keine Umgebung für ein Kind sicherstellen zu können. Wenn man dieses Schwert zieht, muss man daher klar erkennen, dass hier weitere Maßnahmen sinnvoll sind und beispielsweise eine Sterilisation klar indiziert ist, um sicherzustellen, dass auch in Zukunft kein weiteres Leben dieser Gefahr ausgesetzt wird.