Prüfen, so dass man nicht geprüftes nutzen kann
Reifen müssen zu einem Fahrzeug passen. Daher gibt es seit Ewigkeiten Vorgaben dazu, welche Reifen man an einem Fahrzeug fahren darf. Kennt jeder Autofahrer: wenn da 145/60R13 in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung steht, müssen es Reifen dieser Größe sein.
Am Motorrad gab es ewig sogar eine genaue Typbindung. Das heißt, das muss nicht nur ein 145/60R13 sein, sondern dabei auch noch exakt ein bestimmtes Modell eines ganz bestimmten Reifenherstellers.
Bei einer nicht mehr ganz fabrikneuen Maschine wird es den alten Reifen mitunter nicht mehr geben. Und sowieso, mit hoher Wahrscheinlichkeit will man de eh nicht mehr. Es gibt neuere, bessere. Die darf man aber nicht fahren.
Früher gab es nun ensprechende Freigaben der Hersteller. Die testen ihre neuen Reifen auf den alten Maschinen und wenn sich das als gut herausstellt, dann veröffentlichen sie dazu eine Freigabeempfehlung.
Das war lange Zeit gut, weil es funktioniert. Kein Hersteller riskiert Gerichtsverfahren für unlautere Freigaben und vor allem nicht den Spott der Szene. Also werden nur Freigaben ausgesprochen, von denen die Experten der Reifenhersteller überzeugt sind, dass diese gut sind.
Win-Win für alle. Reifenhersteller müssen die veralteten Dinger nicht mehr weiter produzieren, Motorradfahrer können neuere Modelle fahren und zwar nur solche, die von Experten für des Motorrad für gut befunden wurden.
Aber.
Irgendwer kam nun auf die Idee, das sei so nicht gut. Man kann das ja doch nicht irgendwelchen Experten überlassen. Motorrad- oder gar Reifenherstellern. Gott bewahre. Das muss doch ein ordentlicher deutscher Beamter völlig neu regulieren. Freigaben der Hersteller der getesteten und do für gut befundenen Kombinationen zählen daher nun nicht mehr.
Somit muss sich das jetzt ein ordentlicher, anerkannter deutscher Kfz-Prüfer in jedem Einzelfall ansehen. Gleiche Maschine mit gleichem Reifentyp für jede einzelne Maschine neu, als Einzelgutachten. Der Nachbar fährt die gleiche Maschine mit dem gleichen Reifentyp? Zählt nicht! Beide müssen zur Einzelbegutachtung.
Ganz genau wird sich die Kombination angesehen. Nach Vorschrift dokumentiert. Mehrseitiges Gutachten mit zig Fotos auf zig Seiten.
Mit dem Ergebnis: Die Reifentypbindung kann ausgetragen werden.
Jetzt reicht die korrekte Größe sich beliebiger anderer Marken.
Dafür musste eine Einzelabnahme anhand des jetzt montierten Reifens erfolgen!
Hallo??? Tickts noch ganz sauber?
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Und der Gutachter so: das muss so, das ist richtig so. Es muss ja geprüft werden, ob genug Platz da ist.
Genau.
Deswegen kann ich nun auch zig andere Reifen zig anderer Hersteller fahren, die bei dieser Einzelabnahme exakt null berücksichtigt wurden und deshalb konnte das eine Reifenfreigabe zuvor nicht.
Nun kann man Kombinationen fahren, die sich keine Sau angesehen hat. Dafür muss man nur bei TÜV&co. seine Ablöse bezahlen.
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Kopf→Tischplatte
Es gibt wohl nur wenige Menschen auf der Welt, wenn überhaupt einen einzigen, der eine unsinnigere Regelung erdacht hat als das.
Wie sehr muss man sich ins Gehirn scheißen lassen, um auf so eine Idee zu kommen’?
Offensichtlicher kann es nicht sein, dass es dabei nur ums Geld geht. Bei Millionen an Krafträdern geht es da um hunderte Millionen für TÜV&co.