Führerscheinklasse B und Anhänger
Soweit ich weiß ist die Fahrerlaubnis für Gespanne (PKW + Anhänger) bei Führerscheinklasse B an die zGM des Zuges (der Kombination) gekoppelt. Maximal 3,5 t der addierten zGM von PKW und Anhänger sind entscheidend.
Mit unserem alten Auto, einem Kompaktwagen (Polo 9n, 1200 kg Anhängelast, 1700 kg zGM) darf, soweit ich weiß, der Inhaber eines Führerscheins Klasse B locker einen Wohnwagen mit 1200 kg zGM ziehen: zGM des Zuges liegt gar noch unter 3 Tonnen und somit weit unter den vorgeschriebenen 3,5 t der Führerscheinklasse B.
Das Bild von riesigem Anhänger an “kleinem” Polo ist dabei so ungewöhnlich, dass bspw. LKW schon vor Steigungen ausscheren und dass mich bspw. sogar schon einmal ein Prüfingenieur des TÜV bei der HU eines Anhängers (in dem Fall ein Transporthänger mit zwei großen 10er Kajaks drauf) so dermaßen angeschnauzt hat, wie ich das denn machen könne und das Gespann umgehend stilllegen wollte, weil das so nicht erlaubt sei. Als ich ihm anhand der Papiere gezeigt habe, dass dies eine legale Kombination ist (das Ding ist halt riesig, aber wiegt insgesamt mit Ladung nicht einmal eine Tonne), war dieser wiederum so angepisst, dass er in der anschließenden HU Dinge an dem Anhänger bemängelt hat, die so schon seit der Produktion des Anhängers vor zu dem Zeitpunkt bestimmt schon über 30 Jahren bestanden haben und bis dahin nie bemängelt wurden (bspw. die durch den Aufbau - halt zwei übereinander stehende 10er Kajaks - vorgegebene Höhe der Rücklichter, die Art der Aufhängung der Bremsstange, und noch weiteres). Durch die gute Motorisierung (1,9 TDI) und Bremsanlage (so große Bremscheiben, dass größere Felgen nötig waren als in der Zeit üblich beim Polo, weil typische Polo-Felgen gar nicht über die Bremsanlage gingen) hatte ich dabei nie das Gefühl, dass das Gespann falsch bemessen war. Man hat schwere Anhänger natürlich am Fahrverhalten gemerkt, aber ich hatte nie das Gefühl, dass das verkehrstechnisch unsicher sein könnte. Es ist ja durchaus üblich, selbst Gespanne zu Fahren, in denen der Anhänger gar schwerer als das Zugfahrzeug ist - mit der alten Klasse 3 oder nun auch C/CE kein Problem.
Nun ist es jedoch so, dass wir - dank Familienzuwachs - mittlerweile ein deutlich größeres und schweres Auto besitzen. Ein Elektroauto mit über 2 t Leergewicht und fast 3 t zGM. Unseren kleinen Anhänger (gebremst, 365 kg Leergewicht, 2000 kg zGM) sieht man nicht einmal im Rückspiegel. Er ist tiefer als die Fensterkante hinten und schmaler als das Auto. Man merkt ihn leer hinter dem Auto so direkt eher gar nicht. Aber fahren darf man ihn mit Führerscheinklasse B nicht (nicht einmal leer), denn die zGM des Gespannes liegt oberhalb 3,5 t. Und btw. auch oberhalb der in Zukunft angedachten 4,25 t zGM des Zuges.
Dabei liegt das reale Gewicht des Gespannes (mit gerade mal rund 2,5 t, durch das geringe Leergewicht des Anhängers) ja sogar unterhalb des realen Gewichtes des Gespannes oben im Falle des Polos mit Wohnwagen. Das Gespann mit dem schweren PKW ist real wesentlich einfacher und sicherer zu fahren, man muss weniger berücksichtigen (bspw. keine Überbreite des Anhängers) und es verzeiht wesentlich grobere Fahrsituationen (bspw. schnelle Richtungswechsel).
Der Gesetzgeber sieht es jedoch genau anders herum.
Macht das irgendwo einen Sinn? Für mich nicht.
Ich fände es wesentlich sinnvoller, die Fahrerlaubnis an der Stelle an das tatsächliche Gewicht des Zuges und nicht irgend ein theoretisches zu koppeln. Denn technische Gegebenheiten (wie bspw. Fahrverhalten von PKW und Anhänger) richten sich ja doch auch am tatsächlichen Gewicht aus und nicht an irgend einer Papierlage, die vielleicht mal irgendwer irgendwo für einen möglichen Maximalfall so festgelegt haben mag. Die Physik guckt halt nicht erst nach, was in den Papieren steht.
Gibt es irgendwelche Bestrebungen, das hier vernünftiger zu gestalten?